Das Schützenfest 1999

Das Schützenfest

Inhalt

Das Schützenfest heute

Seit fast 500 Jahren existiert nun unsere Schützengesellschaft. Zur Tradition eines Schützenvereins gehört auch das alljährliche Schützenfest, welches bei der Privilegierten Schützengesellschaft von 1533 Neustadt seit einigen Jahren immer Ende Mai oder Anfang Juni stattfindet.

Die Neustadter feiern ihr Schützenfest vier Tage lang von Donnerstag bis Sonntag, der Ablauf ist dabei wie folgt:

  • Donnerstag: Festtafel im Schützenhaus, Ehrungen der Jubilare und Schützen, Grußworte der Ehrengäste
  • Freitag: Der (noch) amtierende König bewirtet seine Gäste, entweder bei sich zuhause oder im Schützenhaus
  • Samstag: Schützenumzug vom Neustadter Schützenplatz zum Rathaus, dort Fahnenabholung, Weitermarsch zum Schützenhaus. Anschließend findet die Proklamation statt
  • Sonntag: Gemütliches Beisammensein am Vormittag im Schützenhausgarten

Der geschichtliche Hintergrund des Schützenfestes

Wenn am Mittwochnachmittag die schmissige Musikkapelle durch den Zapfenstreich das Neustadter Vogelschießen der Privilegierten Schützengesellschaft eröffnet, dann darf es keinen Schützenbruder geben, dem das Herz nicht höher schlägt und der nicht mit voller Begeisterung unser Vogelschießen mitfeiert.

(Rundbrief zum Schützenfest 1959)

Das Zitat oben stammt aus einem der Rundbriefe die jedes Jahr von der Vorstandschaft an alle Mitglieder der privilegierten Schützengesellschaft gehen um eine rege Beteiligung am Vogelschießen zusichern aus der Sicht der Mitglieder könnte das Kapitel Schützenfest auch überschrieben sein mit

Da ist er wieder der Brief vom Direktor …

Das Schützenfest ist natürlich die beste Gelegenheit, der Bevölkerung Neustadt die Bedeutung der Schützengesellschaft vor Augen zu führe. Dazu gehört selbstverständlich geschlossenes Auftreten der Schützen in Uniform, Teilnahme am Schließen, Präsenz auf dem Festplatz, Teilnahme an den Bällen, und so sieht sich der Direktor Jahr für Jahr genötigt, für den nötigen Schwung zu sorgen. Max Reinhardt weiß wohl, dass sie Schützen seinen Rundbrief erwarten, der zum Schützenfest 1959 genau so beginnt:

Da ist er wieder, der Brief vom Direktor. Nun wird’s ernst, wird jeder sagen. Und es ist so! Also bitte aufgepasst!

Allen Misshelligkeiten und Schwierigkeiten zum Trotz wollen wir in diesem Jahr unser Fest “Das Neustadter Vogelschießen” wieder gemeinsam miteinander und mit der Bevölkerung zusammen feiern.

Am Mittwoch, den 22. Juli 1959 wird es wieder lebendig in Neustadt. Es erklingen die munteren Weisen der Kapelle Gotzel, die für uns auch in diesem Jahr die Musik stellt. Beiliegend findet Ihr unser Festprogramm, das nach genauem Studium sofort in der frisch aufgebügelten Schützenjoppe verstaut werden muss, um bei Bedarf immer zur Hand zu sein.

(…)

Zur Einholung des Festbieres am Mittwoch hätte die Vorstandschaft gerne eine stärkere Beteiligung der uniformierten Schützen ab Brauerei gesehen (Treffen ab 17 Uhr)

(…)

Am Donnerstag früh treffen wir uns ab 10.00 Uhr zum Frühschoppen bei Schützenbruder Neuefeind (Leuchtturm) in Festkleidung (weißer Bänder, weiße Handschuhe, usw.) und gegen 11 Uhr holt die Ehrenabordnung wie üblich unseren König ab. Gegen 13.00 Uhr wird die Ehrenabordnung das Auszugslokal wieder berühren und dort verbliebene Schützenbrüder im Zug mit zum Schützenhaus zu nehmen. Ab 14.00 Uhr steigt die Tafel mit Ehrungen. Zur Tafel erhält diesmal jedes teilnehmende Mitglied eine Tafelmarke im Wert von 4.00 DM, im Auszugslokal zwei Bratwürste.

Nun kommt wieder eine Neuerung. Am Sonntag, den 26. Juli versammeln sich die Schützen ab 11.00 Uhr im Schützenhaus, um gemeinsam mit den auswärtigen Schützenabordnungen, die wir recht zahlreich erwarten, um 13.00 Uhr den Schützenauszug zu starten. Es ist notwendig und Ehrensache, dass jeder einzelne von uns, der eine Uniform besitzt, sich am Auszug beteiligt, denn es ist damit zu rechnen, dass wir am Sonntag eine starke Zuschauerkulisse haben werden und wir wollen doch bei dieser Gelegenheit den Beweis erbringen, dass die “Privilegierte” die führende Gesellschaft in Neustadt ist. (…)

Volksbelustigungen und Bierzelt werden ihre Anziehungskraft unter Beweis stellen.

Der “Leuchtturm” ist die Gaststätte von Schützenbruder Neuefeind in der Heubischer Straße.

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Die Bierabholung 1959

Die Schützengesellschaft bewirbt bereits ihr Vogelschießen vom 11. bis 15. August 1938 mit den angebotenen Attraktionen der Schausteller:

Das altberühmte Neustadter Vogelschießen steigt in diesem Jahre wieder mit seinem alten traditionellen Glanz.
Mehr denn je hat sich heuer die Elite der Schausteller auf dem Festplatz eingefunden. Hier nur eine kleine Auslese aus dem was der Festplatz den Besuchern bietet:
U-Boot-Flotille, das Neuste auf diesem Gebiet.
Beutlers Sensation “Kapitol”, noch nie dagewesen
Haas mit seinem erstklassigen Zirkus-Varietee
Buchinger’s weltberühmte Lustspiel- u. Attraktionenschau, stündlich neues Programm
Häertels Schiesspalast, heuer 40 Jahre auf dem Platz
Russisches Rad! – Taifun – wunderbare Sache – Höhns Luftschaukel
Kinder-Karusells – Schiessbuden ersten Ranges – Tierschau
Kasperl-Theater! Seit Jahrhunderten allgemein beliebt.
Glücksbuden usw. usw.
Pleyer’s Strandpromenade, ganz gross! Stimmungskapelle!!
Alles auf zum Neustadter Vogelschießen!!!

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Der Festplatz 1951

Zuständig für die Anziehungskraft der Volksbelustigungen in ist der Platzwart der Schützengesellschaft, der die Standplätze an interessierte Schausteller vermietet. Sein Gespür und seine Verbindungen sind ausschlaggebend für den Erfolg des Volksfestes bei den Besuchern und damit auch in der Kasse der Gesellschaft. Ein weiterer gut zu überlegender Faktor ist der Zeitpunkt des Festes. Wie fügt es sich in den Ablauf der großen regionalen Schützenfeste in Coburg, Kronach und Lichtenfels? Wie passt es zum Termin des Kiliansfestes in Würzburg, von dem die Privilegierte in einem Brief an das Verkehrsamt Würzburg 1953 meint, es sei der Anhaltspunkt für die Schützenfeste im nördlichen Oberfranken und um den Termin für das Jahr 1954 bittet.

Manchmal kommen sie jedoch schon die beiden Schützengesellschaften Neustadts in die Quere. Der “Süddeutsche Verband reisender Schausteller und Handelsleute e.V.” in Nürnberg, mit dem die Neustadter zusammenarbeiten wollen, fragt am 9. November 1951 bei der Privilegierten Schützengesellschaft wegen des Termines an:

Betr. Termin des Neustädter Schützenfest
Soviel mehr von Herrn Mölter mitgeteilt wurde, konnte eine Einigung zwischen ihnen und der anderen Schützengesellschaft von Neustadt nicht erreicht werden. Es wird nach meiner Ansicht am Besten sein, ich werde in dieser Angelegenheit persönlich nach dort kommen und schließlich den Versuch unternehmen, um zwischen den beiden Gesellschaften eine Verständigung in der Abhaltung des Schützenfestes herbeiführen zu können.
Nach meinem Dafürhalten ist es unverantwortlich, in Neustadt zwei derartige Feste durchzuführen, denn in eines davon muss immer ein Fiasko werden.

Die Verhandlungen sollen baldmöglichst fortgesetzt werden, wobei Direktor Reinhardt an den Verband schreibt:

Ich persönlich glaube, dass es gut wäre, wenn Herr Schweitzer vor der Versammlung in Kulmbach [die Herbstversammlung der Schützenvereine Oberfrankens] nach Neustadt kenne und zwar erst zu uns und dann anschließend zur Schützengesellschaft Jägersruh. Wir könnten dann erst nochmal genau alle Möglichkeiten durchsprechen.

Die Absprachen mit dem Verband sehen vor, dass sechs Wochen vor dem Schützenfest, das in die Zeit zwischen 14. September und 1. Oktober 1952 gelegt wird, keine weiteren Veranstaltungen auf dem Schützenplatz stattfinden dürfen. Im Gegenzug kann die Schützengesellschaft eine sichere mit Einnahme von 1500 DM verbuchen, da sich der Verband in eigener Regie um die Bestückung des Platzes kümmert, und das Risiko für die Schützen wegfällt. Sie müssen nur für Strom und Wasser auf dem Platz sorgen, und im Falle höhere Gewalt, also “Epidemie, politische Ereignisse” die Miete wieder zurückzahlen. Zu diesem Arrangement mit dem Schaustellerverband findet sich die Privilegierte Schützengesellschaft bereit, weil das Schützenfest 1951 gerade wegen der Terminüberschneidung in Neustadt die Erwartungen enttäuscht hatte.

Es ist eine Tatsache, dass das verflossene Schützenfest ein Misserfolg war und zwar aus dem Grunde, weil der seinerzeit festgelegte Termin fast mit dem der Schwestergesellschaft zusammenfiel und für die Schauspieler ungünstig war. Wir haben es deshalb vorgezogen, den Termin des diesjährigen Schützenfestes rechtzeitig mit den Schaustellern festzulegen und damit dürfte etwas Positives geschaffen worden sein.
Ihrem Versprechen, dass Sie eine Ebener Firma mit dem Rotor nach Neustadt bringen, konnte wenig Verständnis entgegengebracht werden.
Das in Ihrem Schreiben erwähnte Globalabkommen wurde in unserer letzten Vorstandssitzung einstimmig angenommen. Seien Sie versichert, dass die Satzungen der Schützengesellschaft beachtet werden, obwohl es nicht immer leicht ist, das in Seenot geratene Schifflein zu steuern.
Ihr Antrag an den Stadtrat ist selbstverständlich weitergeleitet worden und erhalten Sie in der Anlage eine Abschrift der Beantwortung.
Mit Deutschem Schützengruß!
Direktor

Bei der Firma aus Ebern, die den Rotor anbietet, handelt es sich um die Fa. Hoffmeister. Ihre Erfindung aus dem Jahr 1949, ein Zylinder mit einem Durchmesser von 4,60 Metern, der sich bis zu 27 Mal pro Minute dreht, und so die Fahrgäste bei abgesenktem Boden allein durch die Fliehkraft an der Wand festhält, erfreut sich größter Beliebtheit. Ihr Werbeslogan lautet: „Menschen kleben an der senkrechten Wand wie die Fliegen bei ihnen zuhause!“ Weshalb Direktor Reinhardt so wenig angetan ist von dieser sehr beliebten Attraktion ist leider nicht bekannt.
Der Antrag an den Stadtrat, den er erwähnt, ist die Bitte, auch von städtischer Seite aus in den sechs Wochen vor dem Schützenfest keine Veranstaltungen auf dem Schützenplatz zu veranstalten. Zugesagt werden schließlich vier Wochen.

Die bereits erwähnten „Helfer in Steuersachen“ Albert Arnold und Karl Hess, die nach dem Tod des Kassierers Bankdirektor Nußpickel die Finanzen der Schützengesellschaft wieder in Ordnung bringen, kommen in ihrem Bericht 1952 zu dem Schluß:

Auf jeden Fall muß darauf gesehen werden, dass sich das Schützenfest selbst finanziert. Unter dieser Voraussetzung ergibt sich nachstehender Etat für 1952:
Einnahmen: 8644.- DM
Ausgaben: 8644.- DM

Der Druck auf die Schützengesellschaft wächst, weil sich etliche neu- oder wiedergegründete Schützenvereine daranmachen, ein eigenes Schützenfest auf die Beine zu stellen. In einem Artikel der Coburger Neuen Presse aus dem Jahr 1957 mit einer Übersicht sämtlicher Volks- und Schützenfest der Umgebung heißt es:

Zu den ältesten traditionellen Schützen- und Volksfesten, die nun alle wieder eingerichtet sind, haben sich durch das Anwachsen der Zahl der Schützenvereine noch etliche kleinere Orte hinzugefunden, die ihr Hauptschießen mit Volksfesten veranstaltet.

Auch die Schausteller müßen sich in einem harten Wettbewerb durchsetzen, in dem Stammplätze hartnäckig verteiigt werden, und Neuankömmlinge schlechte Chancen haben. Das Volksfest in Neustadt, eines der großen regionalen Fest, wird zu einem begehrten Termin, um den es sich zu bewerben lohnt. „Willi Fleischhauer Jun. Auto-Skooter, Kassel und Bad Wildungen“, wendet sich im Mai 1956 irrtümlich zuerst an das Rathaus in Neustadt. Er möchte gerne sein ganzes Sortiment an Attraktionen mitbringen, inklusive Geisterbahn, und legt der Stadtverwaltung an Herz, nur nicht die Schausteller aus München zu engagieren, „…sind wir doch hier in der Gegend auf die paar Festlichkeiten angewiesen. (…) Wir haben genau die die sauberen modernen Geschäfte wie die Münchner. Nur mit dem Unterschied, dass wir in München keinen Platz bekommen.“
Ich bitte um die Stadtverwaltung um etwas Berücksichtigung im nächsten Jahr.“

Die Schützengesellschaft, an die der Brief weitergeleitet wird, gibt ihm den Rat, sich nächstes Jahr für das Volksfest zu bewerben.

Welche Vielfalt an Schaustellern das Neustadter Volksfest zu bieten hat, sieht man an einer Aufstellung aus dem Jahr 1960. Als Generalpächter fungiert Artur Mölter aus Coburg, der an die Schützengesellschaft 2000.- DM Pacht überweist, und über die Weitervermietung der Standplatze an seine Kollegen seine Kosten wieder deckt. Außerhalb seines Monopols finden sich nur das Bierzelt Sauer, der Wiener Eispalast und Schausteller Dölle.

Aufstellung der Schausteller und ihrer Beiträge für das Feuerwerk 1961

PlatzgeldVorrauszahlung 1961Feuerwerk 1960
Artur Mölter, Coburg2000.- DM------
Bierzelt-Sauer, Regensburg900.- DM---100.- DM
Feldl-Weltenbummler------35.- DM
Eduard Fischer, Neustadt------10.- DM
Herr Wild, Nagelei------5.- DM
Ludwig Kinderkarusell, Coburg------20.- DM
Harald Mölter, Coburg------25.- DM
Rotes Kreuz, Neustadt------10.- DM
"Liebling-Tierschau"------20.- DM
Niederländer (2 Losbuden)------50.- DM
Herbert Haase, Ringwerfer------15.- DM
Korn, Neustadt------10.- DM
Adamosch, Coburg------10.- DM
Fleischmann, Neustadt------10.- DM
Hofmann, Neustadt------7.- DM
Schießhalle-Backer, Coburg------20.- DM
Emil Thams, Coburg------25.- DM
Distel, Wurfhalle------20.- DM
Knauer, Imbisshalle------60.- DM
Haas-Schau------40.- DM
Fertsch Imbisshalle, Coburg------20.- DM
Herbert Hasse, Landshut---30.- DM100.- DM
Dölle180.- DM---100.- DM
Keller------100.- DM
Wiener Eispalast100.- DM---100.- DM
Summe3180.- DM50.- DM592.- DM

In der rechten Spalte sind die Beiträge der Schausteller zu Finanzierung des Feuerwerks eingetragen. Nachdem die Schützengesellschaft von der Notwendigkeit eines Feuerwerks überzeugt ist, im Jahresbericht 1960 heißt es, „für die Durchführung des Feuerwerks, dessen Anziehungskraft auf die Bevölkerung nicht verkannt wird, sowie für das Gartenkonzert dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen“, wird zumindest ein Teil der Kosten auf die Schausteller umgelegt. Kostendeckend ist der Beitrag nicht, den 592.- DM Umlage stehen 700.- DM Kosten gegenüber, die Schützengesellschaft macht also wieder ein Minus von 108.- DM. Auch die Bälle könnten mit Verlust abgeschlossen werden: Einnahmen 777.- DM, Ausgaben 1031,15 DM, macht einen Verlust von 254,15 DM. Für das Schützenfest insgesamt ergibt sich bei Einnahmen von 5548,25 DM und Ausgaben in Höhe von 5918,41 DM ein Fehlbetrag von 610,36 DM.
Zu den unbedingt nötigen, aber ebenfalls nicht kostendeckenden Angeboten der Schützengesellschaft zählt auch die musikalische Umrahmung des Schützenfestes mit Kapellen und Musikgruppen der näheren Umgebung. Aus Coburg wird für das Volksfest 1958 die Stadtkapelle „in Stärke von 18 Herren“ unter Leitung ihres Kapellmeisters Heinz Gotzel engagiert. Sie spielen an vier Tagen

am 23.716 – 19 UhrStändchen
am 24.76 – 9 UhrStändchen
am 24.710 – 17 UhrSchützenauszug und Festtafel
am 27.715 – 18 UhrKonzert

und erhalten dafür einschließlich Fahrtkosten 1467.- DM.

Für die Musik im Bierzelt ist Wirt G. Sauer aus Regensburg zuständig, der sich bei Platzmeister Wilhelm Bär nach dem genauen Termin erkundigt, „das meine Damenkapelle rechtzeitig dort ist. Ich lasse 7000 Handzettel machen wenn Sie etwas besonderes haben schreiben Sie es mir dan kann ich es noch mit aufnehmen (Hühnerbraterei) Zeltgröße 800 qm 40/20.“
Die Schützengesellschaft nimmt das Angebot der gemeinsamen Werbung gerne an und lässt in seine Handzettel einsetzen, dass am Montag, den 28. Juli, „ein Brillant-Feuerwerk abgerannt wird. Hoffentlich klappt alles mit schönem Wetter.“

Weniger Aufwendig ist die Verpflichtung der Kapelle „Klingende Fünf“ aus Einberg, die trotz ihres Namens aus sechs Musikern besteht. Sie erhalten für vier Tage mit insgesamt neunzehn Stunden Darbietung ein Honorar von 26.- DM pro Stunde.

Die Anziehungskraft des Schützenfestes und der dabei abgehaltenen Bälle verliert sich in den Nachkriegsjahrzehnten. Gegen die Konkurrenz neuer Unterhaltungsmöglichkeiten und Vorlieben haben es die traditionellen Fahrgeschäfte, Schießbuden und Karusells schwer. In der Privilegierten Schützengesellschaft besteht trotzdem der Wille, aus Traditionsbewusstsein am Schützefest festzuhalten. Eintrittsgelder für alle Bälle können sie nicht zu hoch ansetzen, Musiker und Schausteller haben ihre Kosten und Honorare, so bleibt an Einsparungspotential hauptsächlich das weite und komplizierte Feld der Abgaben und Steuern. Mit Hilfe ihrer Rechtsberater geht die Bitte der Schützengesellschaft um Berücksichtigung ihrer BEsonderen Verpflichtung und Lage hauptsächlich an den Bürgermeister der Stadt Neustadt:

Bereits im vergangenen Jahr [1959] haben wir ein Defizit von ca. 500.- DM festgestellt, und es erhebt sich manchmal die Frage, ob auf die Dauer gesehen das seit altersher durchgeführte Vogelschießen aufrecht erhalten werden kann. Wir sind aber der Meinung, daß Tradition verpflichtet und wir von dem seither geübten Brauch nicht abgehen wollen und können. (…) Vorteilhaft wird sich jedoch das Schützenfest für die am Schützenfest beteiligten Gewerbetreibenden (Schausteller) und dadurch auch indirekt auf die Stadt selbst aus. Das Schützenfest zählt nebem dem Kinderfest zu dem ältesten Volksfest der Stadt und wird nicht nur von der einheimischen Bevölkerung sondern auch von auswärts Wohnenden besucht.

Nach diesem Hinweis auf den kulturellen und wirtschaftlichen Wert des Schützenfestes für die Stadt kommen die Schützen direkt zur Sache: Es geht um Abgaben und Steuern, die von der Stadt gefordert werden.

Sehr geehrter Oberbürgermeister!
Wir hatten bereits Gelegenheit, Sie vor längerer Zeit darauf hinzuweisen, daß die uns alljährlich bei der Durchführung des Vogelschießens entstehenden Unkosten so hoch sind, daß wir uns veranlaßt sehen, alles zu unternehmen, um diese Unkosten auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Zu den Unkosten zählen auch die an die Stadtverwaltung zu zahlenden Abgaben, die duch die Abhaltung von Bällen entstanden sind, wie:
Erlaubnisgebühr 75.- DM
Sperrstundenverlängerung 45.- DM
Notgroschen 35,90 DM
Notgroschen 6,50 DM
Vergnügungssteuer 334,75 DM
Gesamt: 497,15 DM

Besonders belastend ist die Vergnügungssteuer, die in schlechten Jahren den gesamten Gewinn aus Volksfest und Bällen aufzehren kann. Vorbildlich für die Schützengesellschaft ist die Lösung aus dem Jahr 1958, als wegen ausbleibender Gewinne die Stadt sogar auf Erhebung der Vergnügenssteuer vollständig verzichtete. Eigentlich, so die Schützengesellschaft, wäre es begrüßenswert, „wenn die Stadt in diesem Jahr noch einmal unter Bezugnahme auf Artikel 25 aaO. Von der Erhebung der Vergnügenssteuer absieht und wenn für die Zukunft mit meiner Mandantin eine Pauschalvereinbarung getroffen werden könnte.“

Das eigentliche Problem der Besteuerung liegt im öffentlichen Charakter der Bälle. Nur geschlossene Veranstalungen sind von der Vergnügenssteuer befreit, aber gerade die EInbeziehung der Öffentlichkeit in das Schützenhaus ist doch das Ziel der Schützengesellschaft. Unter dem Druck der Kosten überprüft die Schützengesellschaft den Kartenverkauf und stellt fest, daß sie viel zu wenig Karten an Nichtmitglieder absetzen, um die dadruch anfallenden Steuern auszugleichen. Eine tatsächliche Beschränkung des Eintritts nur für Mitglieder der Schützengesellschaft würde gar nicht so viele Neustadter schmerzen, wie befürchtet.
Kräftig befördert wird diese Einsicht durch den Entscheid des Stadtrates vom 20. Januar 1959 auf den Antrag der Schützengesellschaft, die Vergnügenssteuer zu erlassen.

Auf Grund der vorliegenden Abrechnung über das Schützenfest 1960 konnte der Senat bei voller Anerkennung der von Ihnen vorgebrachten Argumente einen Erlass der Vergnügenssteuer in Höhe von 334,75 DM in Hinblick auf die Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes nicht aussprechen.
Die Stadt Neustadt bedauert Ihrer Gesellschaft keinen anderen Bescheid geben zu können und bittet, für die Ablehnung ihres Antrags Verständnis zu haben.
Hochachtungsvoll
Bergmann
Oberbürgermeister

Die Zurückweisung ihres Antrags führt bei einigen Schützen zu einer genaueren Such nach weiteren Möglichkeiten, neue Einnahmequellen zu erschließen. Eine Alternative schlägt Ernst Sommer auf der Jahreshauptversammlung 1960 vor: Die Mitgliedsbeiträge, zur Zeit 2.- DM im Monat, sollen angehoben werden. Außerdem müsste die Pacht, die von den Schaustellern beim Kinderfest, Frühlicngsfest und dem Vogelschießen verlangt wird, erhöht werden. Fündig wird die Schützengesellschaft auch im wirtschaftlichen Verhältnis zur Stadt. Wieso, so die Idee, könne man nicht Platzmieten für das Kinderfest verlangen, das von der Stadt auf dem Platz der Schützen veranstaltet wird?
Aufgebracht hat diese Idee Herrmann Steiner, der zur Hauptversammlung 1961 geladen wird, und danach dem Vorstand seine Vorstellungen erläutert:
Gestattet mir bitte, die an der Hauptversammlung vorgebrachten Komplexe nach meiner Art noch einmal zu präzisieren und zu kommentieren.“
Sein Vorschlag läuft darauf hinaus, die Stadt ebenfalls zu Kasse zu bitten, in der sicheren Erwartung, dass eine Absage des Kinderfestes nicht in Frage kommen wird. Steiner setzt auch gleich einen Musterbrief auf, den das Vierer-Gremium an Bürgermeister Bergmann richten soll:

Nachdem es der Schützengesellschaft und ihren Vertretern nicht gelungen ist, trotz mehrmaliger Vorsprachen bei allen in Frage kommenden Instanzen die seit Jahren für die Gesellschaft von Seiten der Stadt erhobenen Forderungen wieder rückgängig zu machen und den Status herzustellen, der zwischen der Stadt und der Gesellschaft schon immer bestanden hat, sieht sich die Gesellschaft außerstande, ihren Platz der Stadt für die Abhaltung des Kinderfestes weiterhin kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Die Platzmiete für diesen Tag bewegt sich in der gleichen Höhe wie die von der Stadt der Gesellschaft zusätzlich aufgebürdeten Belastungen.
Bei dem derzeitigen Arbeitskräftemangel in Verbindung mit den hohen Löhnen, die heute bezahlt werden müssen, entstehen für die Gesellschaft für die Aufräumung der Platzes nicht unerhebliche Belastungen.

Als Beleg ihrer Belastung legt die Schützengesellschaft eine Auflistung der Abgaben und Steuern aus zwei Jahren vor:

19591960
Gebühr für Haupt- u. Preisschießen200,00 DEM200,00 DEM
Erlaubnisgebühr: Abhaltung von Bällen
Tanz Schützenfest75,00 DEM
Sperrstundenverlängerung45,00 DEM
120,00 DEM120,00 DEM
Vergnügungssteuer131,25 DEM334,75 DEM
Notgroschen37,80 DEM35,90 DEM
Notgroschen10,80 DEM6,50 DEM
Gebühren für Festtafel42,00 DEM
für Konzert18,00 DEM
geschlossener Ball21,00 DEM
71,00 DEM81,00 DEM
Gebühren an Stadt2 x 2,50 DM5,00 DEM5,00 DEM
575,85 DEM783,15 DEM

Im Brief an die Stadt wird schließlich ein Betrag von 400.- DM gefordert, den der Kinderfest-Ausschuss „in seinen finanz-technischen Planungen“ berücksichtigen soll.
Der Stadtrat sieht sich allerdings wenig geneigt, auf diese Forderung einzugehen. Juristisch steht er auch auf der sicheren Seite, weil er einen Vertrag mit der Schützengesellschaft vorlegen kann, den Hermann Steiner als Direktor 1927 ausgehandelt hat.

Sehr geehrte Herren!
Ich bestätige den Eingang Ihres obigen Schreibens und bin über den Inhalt desselben sehr verwundert, zumal Ihnen doch der zwischen Ihrer Schützengesellschaft und dem hiesigen Stadtrat unterm 12.02.1929 abgeschlossene Vertrag bekannt sein dürfte.
In diesem Vertrag ist ausdrücklich festgelegt, daß Ihre Gesellschaft sämtliche Anlage, insbesondere den oberen Schützenplatz, die Gartenanlagen und den Saal zur Abhaltung des jährlichen Kinderfestes unentgeltlich überläßt. Außerdem ist noch festgelegt, daß für die Schulaufführungen (jetzt Freiübungen) nach Anweisung der Leitung der Schulen der erforderliche Raum auf dem oberen Schützenplatz freizuhalten ist.

Bisher hätte es noch nie Differenzen zwischen der Schützengesellschaft und der Stadt Neustadt gegeben, „abgesehen von den Differenzen hinsichtlich der Platzrenovierung. Die Platzrenovierung selbst wird schon seit Jahren vor dem Kinderfest ausschließlich von und auf Kosten der Stadt durchgeführt. Unsere diesbezüglichen Bemühungen, an diesen Kosten auch Ihre Gesellschaft teilweise mit zu beteiligen, sind leider ergebnislos geblieben.

Auch auf Seiten der Stadt wird nach Geldquellen gesucht, ebenfalls gegen den Wiederstadt der Betroffenen. Dabei gibt die Stadt einen erheblichen Betrag aus für die Finanzierung des Kinderfestes, Nutznießer sind andere, „u.a. auch Ihre Gesellschaft“. Als Beispiel führt der Bürgermeister die Musikkapelle an, die im vorderen Schützengarten spielt, und so die Besucher in das Schützenhaus lockt, zur Freude des Pächters der Schützengesellschaft.

Auch die Erhebung der Standgelder muß hierbei erwähnt werden, denn diese Einnahmen kommen doch ausschließlich Ihrer Gesellschaft zu Gute.
Ich glaube, weitere Beispiele, aus denen der finanzielle Vorteil für Ihre Gesellschaft anläßlich der Durchführung des Kinderfestes ersichtlich ist, brauche ich nicht mehr anzuführen.
Aus all diesen Erwägungen heraus ist es leider nicht möglich, die von Ihnen für die Abhaltung des Kinderfestes geforderte Platzmiete von 400.- DM zu bezahlen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Bergmann
Oberbürgermeister

Nachdem die Stadtverwaltung den Vertrag von 1927 vorlegen kann, werden in einem klärenden Gespräch zwischen Ernst Sommer und Bürgermeister Bergmann die Misshelligkeiten ausgeräumt, es bleibt jedoch bei der Steuerpflicht der Gesellschaft.

Der Bratwurstkrieg

Buchstäblich ein Nebenkriegsschauplatz der Steuer- und Finanzstreitigkeiten zwischen Stadt und Schützengesellschaft ist der sogenannte „Bratwurstkrieg“, der 1958 mit seiner besonderen emotionalen Bedeutung des Kinderfestes und der Traditionen in der Stadt die Neustadter aufwühlt, ohne dass die Schützen wirklich dafür verantwortlich sind. Lange Zeit war es üblich, dass die Bratwürste zum Kinderfest 45 Pfennige kosteten. Dieser Preis wurde zwischen der Fleischerinnung und der Stadtverwaltung ausgehandelt, da Schulkinder von der Stadt einen Gutschein über eine Bratwurst erhielten, die Stadt dafür nur 45 Pfennige vergüten wollte. Im Jahr 1958 bringt die Neue Presse am 11. Juni die Bevölkerung und etliche Stadträte mit der Meldung auf, das Sozialamt habe mitgeteilt, „die Fleischerinnung habe in der dem Fest vorausgegangenen Mitgliederversammlung beschlossen, den Preis der Bratwürste zum Kinderfest auf 50 Pfennige festzusetzen.“
Stadtrat Ernst Bauer stellt daraufhin den Antrag, diese Sache genau zu untersuchen, ob es sich nicht um verbotene Preisabsprachen handelt, und stellt an die städtischen Beamten die Aufforderung, sie „möchten doch in solchen Situationen mit etwas mehr wirtschaftlichen Geschick arbeiten, um einen für die Stadt günstigen Preis herauszuholen.“

Die Fleischerinnung unter Innungsobermeister Putzke, der zugleich Mitglied der Privilegierten Schützengesellschaft ist, wehrt die Vorwürfe ab. Es gibt keine Preisabsprachen, im Gegenteil, das Sozialamt hätte auf der letzten Innungsversammlung vor dem Kinderfest den Wunsch geäußert, die Bratwurst solle für nur 40 Pfennige verkauft werden.
„Eine solche Zumutung hätten die Mitglieder abgelehnt und erklärt, sie könnten durch die Bratwürste nicht unter 50 Pfennige verkaufen. Hieran trügen die hohen von der Schützengesellschaft geforderten Standgelder, die Verteuerung der Bratwurstdärme und der Semmeln sowie die Notwendigkeit, zusätzliche Arbeitskräfte für das Kinderfest einzustellen, Schuld“.
Damit wird der schwarze Peter elegant an die Schützengesellschaft weitergereicht, die seit einiger Zeit dabei ist, die Stadt davon zu überzeugen, Kinderfest und Schützenfest bringen, wenn überhaupt, keinen Gewinn.
Natürlich wendet sich der Vorstand postwendend an die Neue Presse, um über die wahren Hintergründe des Bratwurstkrieges aufzuklären. Seit Jahr und Tag verlangt die Schützengesellschaft 10.- DM pro Stand, ohne dass es zu Erhöhungen gekommen wäre, von einer Schuld der Schützengesellschaft kann also keine Rede sein.

Der Streit eskaliert schließlich ohne Beteiligung der Schützen, indem sich bei den Brätern zwei Lager bilden, eines mit Preisbindung an den städtischen Preis, und eines mit Anhebung des Bratwurstpreises.
Ob es mit diesem Streit zusammenhängt oder nicht, die Schützengesellschaft erteilt wenige Tage darauf jedenfalls Knauers Imbiss-Halle aus Nürnberg die Erlaubnis, Schaschlik auf dem Schützenfest verkaufen zu dürfen.

Diese serbische Spezialität wird auf den Festen immer mehr beliebt und gefragt.“ Im Wirtschaftswunderland erwacht das Interesse nach fremdländischen Speisen, an ersten Fernreisen nach Italien und dem Genuss des neuen Wohlstandes. Der Vorstand der Schützen dankt für die Anfrage, „und sind selbstverständlich einverstanden, wenn Sie hier in Neustadt bei Coburg das Schaschlik einführen wollen. Hoffentlich glückt es Ihnen.

Das Ende des Schützenfestes

Zunehmende Verschärfungen der hygienischen Auflagen erschwerten die Abhaltung der Feste zusätzlich. Die Provisorien früherer Jahre sind für die Behörden nicht mehr tragbar, uns so schreibt der „Vollzug des Gaststättengesetzes“ zwingend vor, Abwasser fachgerecht zu entsorgen.

„Die bisherige Übung, nämlich das Wasser einfach auf dem Fußboden auszuschütten, kann nicht mehr geduldet werden.“
Der Ausbau der Toilettenanlagen, die Absicherung des Festzeltes gegen eindringendes Regenwasser, alles verschlingt mehr und mehr Geld, ohne dass der Zuspruch der Bevölkerung zum Vogelschießen auf dem bisherigen Niveau gehalten werden kann. Im Gegenteil, die Besucherzahlen stagnieren und gehen dann sogar langsam immer mehr zurück.
Den Grund sehen die Schützen zum einen in der Vielfalt neuer Freizeitangebote, mit denen die hergebrachten Jahrmarktsattraktionen nicht mehr mithalten können. Was vor wenigen Jahren noch ein Sehen für die Schützengesellschaft war, die Überlassung des Platzes an einen Generalpächter, wird ihr jetzt zum Verhängnis.

Er war überall mit seinen Fahrgeschäften. Und die Jugend, die will immer etwas Neues. Und der hatte immer dasselbe.

(Interview Gerhard Limmer)

Zu den inhaltlichen Schwächen des Volksfestes kommen technische Mängel in der Infrastruktur.

Vor allem hatte wir nicht die Stromkapazitäten, die wir gebraucht hätten. Wir haben ja immer mehr Saft rausgezogen.

(Interview Harald Heß)

Die von der Stadt bereitgestellten zwei Verteilerkästen können den steigenden Bedarf band nicht mehr decken, „das war ein Witz.“

Verantwortlich für die zu schwache Ausstattung ist in diesem Fall aber nicht die Stadtverwaltung, sondern die Ausrichtung auf den Generalpächter.

Die haben damals nach den Vorgaben des damaligen Platzmieters, das war der Mölter Harald, von Coburg, nach dessen Angaben wurde damals der Strom, die Zuführungen installiert. Und das war dann am Ende zu wenig. Der hat das nur für sich ausgelegt, was er gebraucht hätte.

(interview Harald Heß)

Sobald größere Fahrgeschäfte kommen, Riesenräder und ähnliche Stromfresser, kommt nicht nur das technische Personal ins Schwitzen. Der Kollege von Werner Wittmann ist in den heißen Sommernächten gezwungen, nachts um elf Uhr die Sicherungen mit einem Gebläse zu kühlen, weil die Belastung so groß wird.

Diese Kombination an Problemen und Verhaltensänderungen in der Bevölkerung lassen das Schützenfest in Neustadt gemächlich eingehen, trotz aller Überlegungen der Schützengesellschaft, was zu tun sein.

Wir haben uns Anfang der Achtziger Jahre schon Gedanken gemacht: Was können wir tun? Weil wir gemerkt haben, wir haben eigentlich zu wenig Besucher, damit wir das packen. Wir haben es also immer auf die Grenze geschoben: Uns fehlt das Hinterland. (…) Die Grenze war offen, und es wurde trotzdem weniger. Das letzte Schützenfest [in eigener Regie], da haben wir fünftausend Mark draufgelegt.

(Interview Herbert Pilz)

Schließlich bleibt der Schützengesellschaft nichts Anderes übrig, als nach heftiger interner Diskussion mit 39 Ja-Stimmen und 9 Enthaltungen auf der Jahreshauptversammlung 1994 die Durchführung des Schützenfestes in der bekannten traditionellen Weise aufzugeben. An seiner Stelle soll es in verkleinerter Form beim neuen Schützenhaus in der Halskestraße gefeiert werden. Nach diesem Beschluss scheint das Ende des Schützenfestes gekommen, die Kraft eine viele Generation umspannenden Tradition führt jedoch zu einer überraschenden Intervention der Politik: Nach einigen Gesprächen mit Bürgermeisterin Schneider-Böttcher soll ein letzter Versuch gestartet werden, das Schützenfest auf dem Schützenplatz in der bisherigen Weise zu veranstalten. Noch einmal gibt es einen Bieranstich durch den zweiten Bürgermeister Leonhard Weitz, die Schützen marschieren vom Festplatz zur Fahnenabholung ins Rathaus und weiter zur Abholung des Schützenkönigs Peter Wittig. Lange lässt sich das Schützenfest trotzdem nicht halten, es fehlt einfach der Zuspruch aus der Bevölkerung.
Unter Leitung von Klaus Goßler, der seit 1998 das Amt des 1. Schützenmeisters ausübt, wird ein erneuter Anlauf genommen, wieder ein großes Schützenfest zu wagen, diesmal wieder unter Einbeziehung eines Generalpächters, der das Risiko für die Schützengesellschaft geringhält.

In Neustadt war die 750-Jahr-Feier, und auf dem Marktplatz oben war ein großes Schaugeschäft. Und dieses Schaugeschäft hat Herr Sturm aus Fürth am Berg organisiert, und hat gefragt: ‚Wie ist es denn, wir könnten doch ein Schützenfest in Neustadt veranstalten?‘ Da habe ich gesagt: ‚Kein Problem! Ich als Schützenmeister vermiete Ihnen den Platz. Sie geben mir dir Miete, was Sie mit den Schaustellern machen, ist Ihre Sache. Ich bekomme von Ihnen fünftausend Mark, und sie nehmen die Miete von den Schaustellern.‘
Das Schützenfest ist einwandfrei gelaufen. Wir haben fünftausend Mark bekommen, wir hatten das Bier von der Geussen-Bräu. Wir haben eine gute Einnahme gehabt!

Nach dem Schützenfest kommt Herr Sturm nochmals zu Klaus Goßler.

Er sagte zu mir danach: ‚Wir machen wieder eins‘.
‚Kein Problem!‘
Das Jahr darauf sind die Schausteller gekommen. Die Leute sind ausgeblieben, es ist nicht gelaufen. Am freitagabends ist der erste Schausteller nachts abgehauen. Mitten in der Nacht. Am Samstag war fast keiner mehr oben. Die sind alle ab. Nur um die Platzmiete nicht zu bezahlen.
Mein Schatzmeister, der Lutz Wachsmuth und ich, wir haben gesagt: ‚Wir gehen am Montag früh um Acht hinaus und holen unser Geld!‘

(Interview Klaus Goßler)

Das Schützenfest 1999
Das Schützenfest 1999

Das Schützenfest 1999